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Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung

21.03.2024

 

Vorbereitung

Sammeln Sie am besten bereits während des Jahres alle für die Steuererklärung benötigten Dokumente und überlegen Sie vor dem Ausfüllen der Formulare, ob es etwas Aussergewöhnliches zu berücksichtigen gibt.

 

Ausfüllen

Es empfiehlt sich, die Steuererklärung mit Hilfe der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software auszufüllen. Diese führt in der Regel durch die Formulare und unterstützt Sie dabei, an alles zu denken. Zudem werden beispielsweise die Wertschriften-Positionen aus dem Vorjahr übernommen, so dass nicht alle Eingaben nochmals getätigt werden müssen. Immer hilfreich ist auch ein Blick in die Steuererklärung aus dem Vorjahr. So lässt sich relativ leicht feststellen, ob Sie an alle Einkünfte, Auslagen und Vermögenswerte gedacht haben.

 

Rechtzeitig einreichen

Unselbstständig Erwerbende müssen die Steuererklärung im Kanton Basel-Landschaft bis Ende März einreichen. Wird eine Fristerstreckung über den 31. Mai beantragt, ist diese gebührenpflichtig.

 

Vermeiden Sie Verzugszinsen

Vergleichen Sie nach dem Ausfüllen der Steuererklärung die Steuerberechnung mit den von der Steuerverwaltung zugestellten Vorausrechnungen. Sofern keine ausserordentlichen Abzüge geltend gemacht wurden, dient Ihnen die aktuelle Berechnung als Basis für die Vorauszahlungen. Im Zweifelsfall bezahlen Sie fristgerecht die gesamten Beträge der Vorausrechnungen, da ansonsten relativ hohe Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden können. Falls doch mal Verzugszinsen anfallen, können diese wiederum in der Steuererklärung als Schuldzinsen in Abzug gebracht werden.

 

Vorsorge

Bezahlen Sie, sofern möglich, jährlich den Maximalbeitrag in die Säule 3a ein. In diesem Jahr beträgt dieser für Personen mit Anschluss an eine Pensionskasse CHF 7 056 und für Personen ohne Anschluss an eine Pensionskasse 20 % des Nettoeinkommens, maximal CHF 35 280. Neben den beachtlichen steuerlichen Vorteilen profitieren Sie im Rentenalter von mehr finanzieller Flexibilität. Damit auch die Steuern bei den Kapitalauszahlungen optimiert werden können, empfehlen wir, ab einem gewissen Guthaben ein weiteres Säule 3a Konto zu eröffnen. So können die Guthaben gestaffelt bezogen werden. Je nach Vorsorge-Situation und vorhandener Liquidität kann auch ein Einkauf in die Pensionskasse steuerlich attraktiv sein.

Wollen Sie mehr zur privaten Vorsorge erfahren, finden Sie hier mehr Informationen zur Säule 3a.

 

Liegenschaftsunterhalt

Sie haben jährlich die Wahl zwischen dem Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven Unterhaltskosten. Vergleichen Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung die Kosten, und vergessen Sie dabei nicht die jährlich wiederkehrenden Kosten für Gebäudeversicherungen, Service-Abos etc. Bei Wohnungen erhalten Sie in der Regel eine Steuerbescheinigung der Stockwerkeigentümergemeinschaft, auf welcher die abzugsfähigen Kosten inkl. Beitrag in den Erneuerungsfonds ausgewiesen werden.

 

Vermögensverwaltungskosten

Abzugsfähig sind neben den Kosten für Kontoführung und Porto auch Depotgebühren, Kreditbearbeitungskosten etc. Sofern Sie über ein Steuerverzeichnis verfügen, werden alle während des Jahres angefallenen Aufwendungen ausgewiesen. Ansonsten finden Sie die Kosten auf den Einzelbelegen Ihrer Bank.

 

Hypothekarzinsen

Achten Sie bei der Deklaration auch auf die Zinsen von unter dem Jahr abgelaufenen Hypotheken. Diese gehen beim Ausfüllen der Steuererklärung gerne vergessen, da die Banken die Zins-Bescheinigungen nicht Ende Jahr, sondern nach Ablauf der Hypothek den Kundinnen und Kunden zustellen.

 

Krankheitskosten

Die Krankenkassen erstellen den Versicherten jeweils Steuerbescheinigungen. Vergessen Sie neben diesen Kosten nicht die selbst getragenen Kosten wie Aufwendungen für den Optiker, Zahnarzt etc. Ausserdem ist es empfehlenswert, die Rechnungen zu den nicht versicherten Kosten (gemäss Bescheinigung Krankenkasse) der Steuererklärung beizulegen. Die Steuerverwaltung wird diese Kosten ansonsten nicht zum Abzug zulassen.

 

Weitere Kosten

Absolvieren Sie eine Weiterbildung, lassen Sie Ihre Kinder fremdbetreuen oder spenden Sie an gemeinnützige Institutionen? Auch diese Kosten können in Abzug gebracht werden. Auskunft über die Abzugsfähigkeit gibt die von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte Wegleitung zur Steuererklärung.

 

Planung

Denken Sie beim Erwerb und der Veräusserung von Liegenschaften, bei umfangreichen Renovationen (z.B. Investitionen in Energiesparmassnahmen) oder Einkäufen in die Pensionskasse rechtzeitig an die Steuern und lassen Sie sich bei Bedarf professionell beraten. Oftmals bietet eine seriöse Planung grosses Sparpotential.

Haben Sie Fragen zur Steuererklärung?

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