«Die Grundidee ist, das in der Liegenschaft gebundene Kapital in Liquidität umzuwandeln.»

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Es gibt nur wenige Banken in der Schweiz, die eine Altershypothek anbieten. Die BLKB ist eine davon. Seit fünf Jahren kann dank der Renten-Hypothek Liquidität aus der eigenen Liegenschaft zur Aufbesserung der Rente generiert werden. Wie die Renten-Hypothek genau funktioniert, erklärt Fabienne Schindler, Fachlead Produktmanagement Finanzieren im Interview.

Aus welchem Grund hat sich die BLKB dazu entschieden, dieses vor allem in Deutschland und Österreich weit verbreitete Produkt anzubieten?

Wir haben festgestellt, dass unter den Pensionierten der Irrglaube herrscht, die Bank würde die Hypothek kündigen, sobald man pensioniert ist und dann unter Umständen ein tieferes Einkommen hat. Mit der Renten-Hypothek möchten wir zwei Dinge zeigen: Erstens, dass wir auch für die Altersklasse 65+ da sind. Und zweitens, dass Kundinnen und Kunden, die in den Jahren vor der Pensionierung die Hypothek wesentlich amortisiert haben, eine Möglichkeit erhalten, diese wieder zu erhöhen resp. Liquidität aus der eigenen Liegenschaft zu generieren oder aber Renovationen über die Hypothek zu bezahlen.

Was sind die Grundvoraussetzungen, damit man auch nach der Pensionierung eine Hypothek beantragen kann?

Grundsätzlich kann jede pensionierte Person bei der BLKB eine Hypothek beantragen. Sofern die Kreditrichtlinien eingehalten werden können, sind Belehnungen von bis zu 80 % des Liegenschaftswertes möglich. Ist vor allem die Tragbarkeit ein Thema – was bei Pensionierten oft der Fall ist – gelten im Rahmen der Renten-Hypothek erweiterte Richtlinien. Bei Pensionierten ist dann eine Tragbarkeit bis zu 50 % möglich. Dabei darf aber das Belehnungsverhältnis, also das Verhältnis zwischen der Hypothek und dem effektiven Wert der Liegenschaft, nicht höher als 50 % sein.

Welche Grundidee steckt hinter der Renten-Hypothek?

Dass das in der Liegenschaft gebundene Kapital in Liquidität umgewandelt wird. Das heisst konkret, dass die zu einem grossen Teil abbezahlte Hypothek zur Aufbesserung der Rente wieder erhöht werden kann.

Wie prüft die BLKB einen Antrag und welche Grundvoraussetzungen sind nötig, damit eine Renten-Hypothek in Anspruch genommen werden kann?

Wir erstellen eine aktuelle Bewertung der Liegenschaft, prüfen das Belehnungsverhältnis und die Einkommenssituation. Liegt das Belehnungsverhältnis unter 50 %, kann eine Hypothek auf ein Maximum von 50 % erhöht werden, sofern die Tragbarkeit die geltenden 35 % wesentlich übersteigt. Ist die Tragbarkeit eingehalten, kann eine Hypothek auch bis zu einem Belehnungsverhältnis von 80 % gewährt werden.

Muss die Aufstockung der Hypothek nach der Pensionierung denn nicht amortisiert werden? Oder zumindest teilweise?

Da mit der Renten-Hypothek die Hypothek bis zum maximalen Belehnungsverhältnis von 50 % erhöht werden kann, erachten wir das Risiko einer Nicht-Amortisation als vertretbar. Ausserdem stellen wir fest, dass sich viele Personen nach der Pensionierung langsam mit einem Verkauf der Liegenschaft auseinandersetzen. Wird die Hypothek jedoch soweit erhöht, dass das Belehnungsverhältnis über 66 % liegt, muss die Hypothek schrittweise amortisiert werden.

Die Hypothek läuft ja irgendwann wieder aus. Was passiert danach? Kann die Hypothek nochmals erneuert werden?

Dann wird die Tranche, die erhöht wurde, ganz normal verlängert, sofern dies noch sinnvoll ist. Zudem wird im Rahmen unserer zukunftsorientierten Beratung ein potenzieller Verkauf mit den Eigentümern thematisiert. Gerade wenn es sich um grössere Einfamilienhäuser handelt, die für die Besitzerinnen und Besitzer erfahrungsgemäss irgendwann im Alltag zur Belastung werden.

Die Renten-Hypothek ist ein attraktives Produkt, das sehr viele Vorteile aufweist. Gibt es auch Nachteile?

Die höheren Zinskosten, die das Renteneinkommen zusätzlich belasten. In der aktuellen Situation ist dies jedoch meist vertretbar.

Eine grundsätzliche Frage zum Abschluss: Macht die BLKB sowieso eine Tragbarkeitsrechnung, sobald Kundinnen und Kunden ins Pensionsalter kommen?

Wir thematisieren das Thema frühzeitig mit unseren Kundinnen und Kunden, sodass die Hypothek auch nach der Pensionierung tragbar ist und die Kundschaft nicht in Schwierigkeiten kommen. Spätestens ab dem 58. Altersjahr beziehen wir die Rentensituation in unsere Überlegungen mit den Kundinnen und Kunden ein.

Hier geht’s zu weiteren Informationen zur Renten-Hypothek

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Patricia Rehmann
Spezialistin Unternehmenskommunikation bei BLKB
Patricia Rehmann hat Soziologie und Medienwissenschaften an der Universität Basel studiert und ist heute Spezialistin Unternehmenskommunikation bei der BLKB.

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