Ein unvorhersehbares Ereignis wie die Corona-Pandemie führt einen vor Augen, wie wichtig es ist, frühzeitig vorzusorgen. Wenn Sie durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall urteilsunfähig werden, stellt der Vorsorgeauftrag sicher, dass Angehörige Entscheide für Sie treffen können und Ihr eigener Wille respektiert wird. Handschriftlich verfasst oder durch einen Notar öffentlich beurkundet, wird das Original in einem verschlossenen Umschlag zu Hause aufbewahrt. Angehörige wie Ehepartner und Kinder sind über den Aufbewahrungsort zu informieren. Die nicht mehr im selben Haushalt lebenden Kinder sollten eine Kopie des Dokuments erhalten. Im Kanton Basel-Landschaft ist es zudem möglich, den Vorsorgeauftrag auf dem Erbschaftsamt gegen eine Gebühr zu hinterlegen. Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Basel-Stadt können den Vorsorgeauftrag durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) aufbewahren lassen.
Der Vorsorgeauftrag einfach erklärt
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